Hauptuntersuchung (HU)

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Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e. V. (KÜS) Wir sind ein Kfz-Prüfstützpunkt der KÜS und können Ihnen daher in unserem Hause jeden Montag (9 – 11 Uhr) und jeden  Mittwoch (10.00 – 12 Uhr) die Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 der StVZO und die der Abgasuntersuchung (AU) nach Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII StVZO anbieten. Die Durchführung erfolgt durch einen Prüfingenieur der KÜS. Die KÜS ist eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger. Die Sachverständigen der KÜS unterliegen der staatlichen Überwachung.

Die Hauptuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben. PKW müssen in der Regel alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung (HU). Die Abgasuntersuchung (AU) ist seit 2010 fester Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU). Wann Ihre nächste Hauptuntersuchung fällig ist, können Sie leicht auf der HU-Plakette auf Ihrem hinteren Nummernschild ablesen. In Ihrem Fahrzeugschein finden Sie ebenso den Termin für die nächste HU vermerkt.

HU-Plakette Muster

Muster HU-Plakette

 

Erläuterungen zur HU-Plakette

 

Sehr gerne erinnern wir Sie auf Wunsch einen Monat vor Fälligkeit an den Termin Ihrer nächsten Hauptuntersuchung! Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit sich bei uns unter der Tel.-Nr. 02823-9297883 für Ihre nächste Hauptuntersuchung vormerken zu lassen.

 

Eine abgelaufene HU kann teuer werden! Eine Fristüberziehung von mehr als 8 Monate kann ein Verwarngeld von 60 € und 1 Punkt in Flensburg bedeuten! Bußgeldrechner